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BFH, 03.03.1959 - I 179/58 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1959, 641
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 27.07.1988 - I R 68/84
1. Verdeckte Gewinnausschüttung bei Pensionszusage mit Wertsicherungsklausel an …
Das FA beschied die Klägerin am 30. November 1971 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. März 1959 I 179/58 (Der Betrieb - DB - 1959, 641) dahin, daß laufende Anpassungen einer Witwenrente steuerlich nur insoweit als Betriebsausgaben berücksichtigt werden könnten, als sie die Lebenshaltungskosten auffingen.Der Streitfall macht dies besonders deutlich, weil die Klägerin sich in ihrem Schreiben vom 5. November 1971 auf das BFH-Urteil vom 3. März 1959 I 179/58 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Körperschaftsteuergesetz 1934-1975 § 6 Abs. 1 Satz 2 Rechtsspruch 45, DB 1959, 641) bezog.
- BFH, 06.04.1979 - I R 39/76
Pensionserhöhung - Ruhestand - Verdeckte Gewinnausschüttung - …
In der Entscheidung I R 117/70 (vgl. auch Urteil vom 3. März 1959 I 179/58, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Körperschaftsteuergesetz § 6 Abs. 1 Satz 2, Rechtsspruch 45) hat der erkennende Senat ausgeführt, die mit der Pensionszusage verfolgte Sicherstellung eines bestimmten Lebensstandards des Berechtigten rechtfertige eine Anpassung der zugesagten Pensionsbezüge, wenn sich die im Zeitpunkt der Pensionszusage gegebenen Verhältnisse, insbesondere wegen eines allgemeinen Ansteigens der Lebenshaltungskosten, entscheidend geändert hätten.